GMX sieht sich in der Pflicht, seinen Nutzern einen vertrauenswürdigen und sicheren Dienst zur Verfügung zu stellen. Daher genießt die sorgfältige Bewertung eingehender E-Mails sowie das Vorgehen gegen unerwünschte Nachrichten höchste Priorität.
Sobald ein GMX Nutzer belegen kann, dass trotz eines entsprechenden Hinweises der Versand von unerwünschten E-Mails nicht eingestellt wurde, behalten wir uns vor, die entsprechenden Dienste dauerhaft zu sperren.
Beachten Sie die geltenden gesetzlichen Vorgaben. Für die USA sind dies z. B. der Can-Spam Act. Beachten Sie, dass Sie als Versender von Massen-E-Mails verantwortlich gemacht werden können, wenn Sie kein Einverständnis vom Empfänger eingeholt haben.
Die Messaging Anti-Abuse Working Group (M3AAWG) erarbeitet in Zusammenarbeit mit großen und bedeutenden Anbietern von Dienstleistungen im Internet regelmäßig einen Leitfaden zum Versand von E-Mails. Verwenden Sie diesen als Grundlage Ihrer Arbeit.
E-Mails sowie die Kommunikation mit unseren Servern müssen den in den aktuellen RFC definierten Standards genügen.
Die E-Mail darf nicht direkt an unsere Mail-Exchange-Server aus Dialup-Netzen zugestellt werden. E-Mails von Nutzern mit einer dynamischen IP-Adresse müssen über einen gegen Missbrauch gesicherten Smart-Host beziehungsweise SMTP-Relay-Server versendet werden.
Ein Reverse DNS-Eintrag (FQDN) des einliefernden Servers muss vorhanden sein.
Wir prüfen auf Wunsch des Domaininhabers die SPF Records. Die Absenderadressen von weitergeleiteten E-Mails müssen daher mittels SRS umgeschrieben werden.
Der einliefernde Server muss gegen unberechtigten Zugriff geschützt sein.
Wir prüfen verschiedene, etablierte RBL-Listen. Achten Sie darauf, dass Ihr Server nicht auf einer solchen Liste geführt wird. Diesen Sachverhalt können Sie unter DNSBL.info überprüfen.
Zur Vermeidung einer Überfrachtung des Posteingangs mit nicht ausdrücklich und nicht erwünschter Massenkommunikation sind E-Mails, die nicht gängigen Standards wie denen der M3AAWG Arbeitsgruppe und der Certified Sender Alliance (CSA) entsprechen, im Sinne unserer Nutzer erst von diesen ausdrücklich als gewünscht einzustufen, um in den Posteingang zugestellt zu werden.
Der Versender muss E-Mail-Adressen sofort aus seinen Versandlisten entfernen, wenn nach dem Versenden an diese Adressen Hard-Bounces erfolgen. Werden Zustellversuche an zahlreiche unbekannte (oder mittlerweile deaktivierte) GMX E-Mail-Adressen unternommen, erfolgt eine temporäre Sperrung des Versenders. Wir behalten uns in solchen Fällen auch dauerhafte Sperrungen vor.
Versenden Sie E-Mails nur an Empfänger, von denen Sie das Einverständnis zum Empfang von Massen-E-Mails wie z. B. Newsletter haben. Empfehlenswert ist z. B. die Verwendung des Double Opt-in-Verfahrens.
Der Auftraggeber beziehungsweise der Vertragspartner des Versenders, muss für den Empfänger klar erkennbar sein.
Es empfiehlt sich, dass angeforderte Massen-E-Mails gültige, nicht-elektronische Kontaktinformationen des Versenders einschließlich der Telefonnummer und einer realen Anschrift beinhalten.
Der Empfang der Massen-E-Mail (Newsletter, Werbung etc.) muss für den Empfänger schnell und einfach widerrufbar sein.
Ein entsprechender Verweis sollte daher in jeder E-Mail enthalten sein. Idealerweise sollte Ihr Newsletter jedoch die Kriterien des neuen Internet-Standards RFC 8058 erfüllen. Wird Ihre E-Mail von uns als legitimer Newsletter erkannt und erfüllt zudem diesen Standard, wird bei GMX der standardisierte Newsletter-Abbestellen-Link angezeigt. Über diesen kann sich der Empfänger bequem abmelden.
Erfüllt Ihr Newsletter nicht den neuen RFC-Standard, kann eine Widerrufsmöglichkeit auch durch Bereitstellung einer gültigen Antwortadresse erfolgen.
Als Versender von Massen-E-Mails empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an der "Certified Senders Alliance". Weitere Informationen erhalten Sie hier.